Verlängert bis 2023: 40% Förderung für die Digitalisierung sichern!

Die Digitalisierungsförderung für Pflegeeinrichtungen wurde verlängert! Wer jetzt in die Digitalisierung investiert kann weitere 2 Jahre – bis 2023 – von bis zu 40% Förderung profitieren!

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 01.01.2019 sollen Pflegekräfte in ihrer Arbeit entlastet werden, unter anderem durch Investition in die Digitalisierung. Sichern auch Sie sich einen Zuschuss für Ihr Vorhaben.

Anspruchsberechtigt sind alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit einer Zulassung nach § 72 SGB XI und SGB V. Gefördert werden 40% der Kosten für digitale Maßnahmen, maximal aber 12.000 EUR. Dieser Betrag ist bei einer Investition von 30.000 EUR erreicht. Fördergegenstand sind sowohl die Ausstattung einer Einrichtung mit Hard- und/oder Software als auch Schulungen oder Weiterbildungen für die Anwendung.

Zuständig für die Anträge ist die jeweils verantwortliche Pflegekasse. Die Kosten im sogenannten „Sofortprogramm  Pflege“ werden aus dem Gesundheitsfonds sowie aus Mitteln der Länder finanziert. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns oder beim GKV-Spitzenverband unter https://gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/finanzierung_und_foerderung/finanzierungs__und_foerdervorhaben.jsp

Sprechen Sie uns doch einfach an, wir beraten Sie gerne auch kurzfristig!