Berlin (BMG) – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/20202021/pflegereform.html
Gegenstand einer Pflegereform, die das Kabinett am 2. Juni 2021 beschlossen hat, ist die tarifgebundene Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte in Deutschland. Ab dem 01.09.2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Mitarbeiter*innen nach Tarif bezahlen. Zudem wird ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel vorgeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte in Heimen ermöglichen soll. Auch in der häuslichen Pflege soll es Veränderung geben. Pflegekräfte sollen künftig Hilfsmittel verordnen und somit weitere, eigenständige Entscheidungen treffen können. Mit der Pflegereform wird die Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.
Damit diese Reformvorhaben nicht zu lasten der Pflegebedürftigen gehen, werden sie nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat entlastet.
Ab 2022 soll die Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflegepaketes einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, wodurch die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro pro Jahr erhalten wird.