Telematik­infrastruktur.

Die Telematik­infrastruktur

Sicher vernetzt. Gesundheit digital.

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt sämtliche Akteure des Gesundheitssystems – Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind bereits angeschlossen – und bietet künftig den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen untereinander. Als geschlossenes Netz haben nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang zur TI.

Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen registrierten und berechtigten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind das Fundament der Telematikinfrastruktur, um allen geltenden Datenschutzanforderungen und dem Schutz medizinischer Patientendaten gerecht zu werden.

Um dies auch langfristig zu gewährleisten, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.

Was die Telematik­infrastruktur (TI) bietet

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Echtzeiteffizient

Das digitale Gesundheitsnetzwerk baut ein digitales Verzeichnis auf, über das alle angebundenen Einrichtungen und ihre Organisationen sicher untereinander lückenlos, direkt und einfach kommunizieren können. Zudem erleichtert es eine Einrichtungs- und sektorenübergreifende Patientenversorgung ohne IT-Inseln und Medienbrüche. Dadurch können Patientenanwendungen wie elektronische Notfalldaten oder ein elektronischer Medikationsplan flächendeckend angeboten werden. Bei unbekannten Patienten unterstützen solche Informationen bei einer zielgerichteten Diagnostik und Therapie.

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Sicherheit sensibler Daten

Es gibt ein einheitliches Konzept für Datenschutz und Datensicherheit inklusive einer offiziellen Zertifizierung der benötigten technischen Komponenten durch öffentliche Prüfstellen, wodurch die Rechtssicherheit für die Anwender erhöht wird und beim Patienten Vertrauen schafft.

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Gefördert statt gefordert

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die Telematikinfrastruktur (TI), sowie deren Förderung. Die Einbindung in die TI ist freiwillig aber attraktiv: Die Kosten werden für alle teilnehmenden Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2021 von den Krankenkassen erstattet.

Anwendungen in der Telematik­infrastruktur (TI)

Intelligent und Transparent

Innerhalb der TI erleichtern verschiedene Anwendungen den Arbeitsalltag und sorgen für maximale Transparenz. Diese Anwendungen bestehen bereits

Beim NFDM werden Medikation, Diagnosen und weitere Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte relevant sein können, auf der eGK gespeichert – Daten, die Leben retten können.

Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Dieser kann nun auf Wunsch des Patienten als elektronischer Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.

Der neue Kommunikationsstandard KIM verbindet zum ersten Mal alle Nutzer im Gesundheitswesen über  Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Mit KIM können alle TI-Teilnehmer schnell, zuverlässig und vor allem sicher miteinander kommunizieren.

Das Versichertenstammdatenmanagement  (VSDM) ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI. Beim Einlesen der eGK erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert.

Empfänger medizinischer Daten erhalten künftig absolute Sicherheit über die Authentizität des Absenders. Hierfür werden Daten mittels Qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet. Voraussetzung für diese sichere Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Hierdurch werden Dokumente mit einer Kennung versehen, die den Apothekern, Ärzten, Zahnärzten oder dem Pflegepersonal die Echtheit des Datensatzes garantiert.

Gesetzliche Versicherte haben seit dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen. Nach der Einführungsphase besteht ab dem 01.07.2021 für Praxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen.

Ärzte können ihren Patienten Rezepte ab Mitte 2021 digital bereitstellen. Ab Anfang 2022 ist die E-Rezept Ausstellung dann verpflichtend. Patienten erhalten hierfür vom Arzt einen QR-Code zu ihrem E-Rezept entweder digital oder per Ausdruck und können es so vor Ort vorzeigen oder digital in der Apotheke ihrer Wahl einlösen oder auch an von ihm gewünschte Vertreter weitergeben. Das E-Rezept wird für Patienten und Leistungserbringer eine neue Qualität an Sicherheit, Effizienz, Logistik und Komfort in der Arzneimittelversorgung bringen. Für die Teilnahme am eRezept nach gematik-Spezifikation ist ein Anschluss an die TI Voraussetzung.

Technische Anforderung für den Anschluss an die TI

 

VPN-Zugangsdienst

Die Angehörigen der Heilberufe benötigen für einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur einen zugelassenen VPN-Zugangsdienst. VPN steht für „virtuelles privates Netzwerk“ und bedeutet, dass es sich dabei um ein in sich geschlossenes Kommunikationsnetz handelt, das durch den Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien Daten vom restlichen Internet abschirmt.

E-Health-Kartenterminal und Smart-Card (SMC-B Karte)

Um auf Daten zuzugreifen, müssen sich die Leistungserbringer gegenüber der Telematikinfrastruktur als berechtigt ausweisen. Dazu muss mit der Smartcard eine physisch vorliegende Berechtigung in ein E-Health-Kartenterminal gesteckt werden – diese Terminals wiederum sind über den Konnektor (s.u.) direkt an die Telematikinfrastruktur angebunden und können so die Echtheit der Smartcard und damit die Berechtigung prüfen. Die SMC-B (Secure Module Card TypB) Smartcard dient hierbei als Praxisausweis.

Der Konnektor

Der Konnektor ist das technische Herzstück der TI. Er verbindet die Primärsysteme (z. B. Arzt-, Zahnarzt-, Krankenhaus- und Informationssysteme der Leistungserbringer) sicher mit der zentralen TI und den E-Health-Kartenterminals. Der Konnektor ist vergleichbar mit einem versiegelten Internetrouter, der die Gesundheitsinstitutionen über eine Internetanbindung zunächst jedoch ausschließlich mit der Telematikinfrastruktur verbindet.

Grund­ausstattung Telematik­infrastruktur (TI)

Begriffserklärungen:

DVG: Digitale-Versorgung-Gesetz | eGK: elektronische Gesundheitskarte | ePA: elektronische Patientenakte | KIM: Kommunikation im Medizinwesen | HBA: Heilberufsausweis | QES: qualifizierte elektronische Signatur | SMC-B: Security Module Card TypB (Smartcard für Kartenterminal, „Praxisausweis“) | VPN: virtuelles privates Netzwerk | VSDM: Versichertenstammdatenmanagemen

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