Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige bleibt oft ungenutzt – ARZ.care berät
Pflegebedürftige in Deutschland haben je nach Pflegegrad und Pflegesituation einen Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung – wie etwa den Entlastungsbetrag in Höhr von 125 Euro pro Monat oder 1.500 Euro pro Jahr. Dieser soll Betroffene in ihrer Selbstständigkeit fördern und Angehörigen den Pflegealltag erleichtern. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag dürften ausgehend von der […]