Ein herzliches Dankeschön gebührt unserem Pflegeexperten, Herrn Michael Wipp, der am 13.11.2023 ein beeindruckendes Webinar über die neue Personalbemessung in der Pflege abgehalten hat. Der Fachvortrag erstreckte sich über eine breite Palette von Informationen, beginnend mit einer kurzen Historie zur Pflegepersonalbemessung (PeBeM), über aktuelle Herausforderungen und Fristen, bis hin zu praktischen Empfehlungen für die Umsetzung neuer Strukturen.
Historie und aktuelle Gesetzesgrundlage: §113 c SGB XI als „Spielregeln“
Herr Wipp eröffnete den Vortrag mit einer Reise durch die Geschichte der Personalbemessung in der Pflege. Dabei legte er einen besonderen Fokus auf die gegenwärtige Gesetzesgrundlage, insbesondere auf §113 c SGB XI, den er als die „Spielregeln“ bezeichnete. Die Zielsetzungen des PeBeM´s wurden eingehend erläutert, und Herr Wipp verdeutlichte, dass die bisherige Fachkraftquote nun durch den neuen Qualifikationsmix abgelöst werde. Er zeigte Beispiele aus den Interventionskatalogen und gab den Hinweis, dass die Einrichtungen gerne selbst entscheiden dürfen, welche Aufgaben (wie z. B. die Grundpflege) in welches Qualifikationsniveau fallen. Dabei entkräftigte er den Mythos in der stationären Pflegelandschaft, dass man den Grad der Selbständigkeit bei der Grundpflege den Qualifikationsniveaus zuordnen müsse: „Da ist nicht so gedacht!“.
Qualifikationsmix und Pflegeberufegesetz: Die Herausforderungen der Pflegepersonalbemessung
Der Vortrag betonte die Notwendigkeit, mehrere Aspekte bei der Personalbemessung zu berücksichtigen. Hierzu gehören der Qualifikationsmix gemäß §113 c SGB XI, der §4 des Pflegeberufegesetzes zur Regelung vorbehaltener Tätigkeiten sowie der stationäre Ablaufplan.
Herr Wipp verdeutlichte, dass die maximalen Personalzahlen durch §113 c SGB XI vorgegeben sind, während die Mindestpersonalmenge je nach Landesregelung festgelegt wird.
Vorbereitung auf die Personalbemessung: Praktische Tipps und Beispiele
Mithilfe konkreter Beispiele zeigte Herr Wipp auf praxisnahe Weise, wie Pflegeeinrichtungen sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten können. Darunter:
- Anpassung von vertraglichen Vereinbarungen,
- Analyse der IST-Situation des Personals,
- Anpassung von Stellenbeschreibungen und
- Anpassung von Ablaufstrukturen der Pflegeeinrichtung.
Die Herausforderung der Ablauforganisation: Umdenken für qualifikationsorientierte Arbeitsablauforganisationen
Eine zentrale Herausforderung, die sich bei der Umsetzung des PeBeM ergibt, ist die Anpassung der Ablauforganisation. Herr Wipp betonte, dass dies ein Umdenken erfordert, da Pflegefachkräfte nicht mehr die gesamte Schicht am Pflegebett verbringen können. Stattdessen sollten sie sich um die Organisation ihres Bereichs kümmern. Dies erfordert gleichermaßen eine Offenheit des Personals für neue Strukturen sowie entsprechende Schulungen. Die herkömmlichen Wohnbereichsstrukturen sollen durch „qualifikationsorientierte Arbeitsablauforganisationen“ ersetzt werden, die entweder über eine Stecktafel oder eine Software abgebildet werden können. Herr Wipp wies darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine klassische ambulante Tourenplanung handelt. Die sogenannte stationäre Tourenplanung ist ein anderes Tool, welches die Organisation des stationären Ablaufs darstellen soll.
Der Weg in die Zukunft beginnt heute
„Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Warten Sie nicht. Gehen Sie los!“ Mit einem inspirierenden Abschluss betonte Herr Wipp, dass der Weg in die Zukunft mit dem ersten Schritt beginnt. Er ermutigte alle Beteiligten, nicht zu warten, sondern aktiv den Wandel anzugehen. Die Umstellung auf das PeBeM eröffnet neue Perspektiven für die Pflege, und es liegt an jedem Einzelnen, den Weg in eine zukunftsorientierte Pflegepersonalbemessung zu gestalten.