Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige bleibt oft ungenutzt – ARZ.care berät

Pflegebedürftige in Deutschland haben je nach Pflegegrad und Pflegesituation einen Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung – wie etwa den Entlastungsbetrag in Höhr von 125 Euro pro Monat oder 1.500 Euro pro Jahr. Dieser soll Betroffene in ihrer Selbstständigkeit fördern und Angehörigen den Pflegealltag erleichtern.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag dürften ausgehend von der aktuellen Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts etwa 84 Prozent der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen erfüllen. 

Wie Umfragen aufgezeigt haben, hat zwar ein großer Teil der Pflegebedürftigen Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag, trotzdem wird er aktuell nur von rund 40 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt. Warum?

Das liegt zum einen an fehlender Information. Etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten, so ergab die Umfrage, haben noch nie etwas von der Leistung der Pflegekasse gehört. Von den anderen zwei Dritteln, die zumindest schon einmal davon gehört haben, haben 37 Prozent angegeben, nicht ausreichend über die Einsatzmöglichkeiten informiert zu sein, und etwa die Hälfte weiß nicht, wo entsprechende Angebote zu finden sind. So bleibt der Entlastungsbetrag oft ungenutzt.

Hier zusammengefasst das Wichtigste in Kürze:

WAS IST DER ENTLASTUNGSBETRAG?

Jedem Pflegebedürftigen stehen mit dem Entlastungsbetrag monatlich 125 Euro zur Verfügung, also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr. Dies gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen zum einen pflegende Angehörige bei gleichbleibender Pflegequalität entlasten und zum anderen Pflegebedürftige im täglichen Leben in puncto Selbstständigkeit und Selbstbestimmung unterstützen.

WOFÜR KANN ICH DEN ENTLASTUNGSBETRAG VERWENDEN?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen. Das bedeutet, es kann nicht frei darüber verfügt werden. Die genutzten Entlastungs- und Betreuungsleistungen müssen stets nachgewiesen werden können – mit entsprechenden Belegen.

VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putz- und Haushaltshilfen, Fahr- oder Einkaufsdienste, Botengänge
  • Alltagsbegleiter: Unterstützung bei Arztbesuchen oder alltäglichen Erledigungen
  • Betreuung: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Tagesbetreuung in Kleingruppen, familienentlastende Dienste
  • Ambulante Pflegedienste: Besonders relevant für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 im Bereich der Selbstversorgung

WAS IST, WENN ICH DEN MONATLICHEN BETRAG NICHT VOLL AUSSCHÖPFE?

Sollte der monatliche Betrag von 125 Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden, wird der verbleibende Betrag jeweils in den darauffolgenden Monat übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des jeweiligen Jahres nicht verbraucht wurden, können noch bis Ende Juni des darauffolgenden Kalenderjahres genutzt werden. Macht man in diesem Zeitrahmen keinen Gebrauch vom Entlastungsbetrag, verfällt dieser.

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