Als eines der ersten Zeiterfassungssysteme wurde unsere eAU Software von der offiziellen Prüfstelle ITSG bereits im Dezember 2022 zertifiziert. Erste P-PLUS-Kund:innen nutzen das Modul erfolgreich und freuen sich u.a. über den nutzerfreundlichen Aufbau. Auch in der Stand-Alone-Version können Arbeitgeber:innen jeglicher Branche die neue Software jetzt nutzen.
Keine Pflicht zur Vorlage einer Papier-AU
Seit Jahresbeginn entfällt für Arbeitnehmende, die gesetzlich krankenversichert sind oder einem Mini-Job nachgehen, die Pflicht zur Vorlage einer Papier-AU. Wenn der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung also haben möchte, muss er sich diese nun in elektronischer Form selbst besorgen. Doch wie geht das?
Der Abruf einer eAU
Der Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeit in elektronischer Form direkt an die jeweilige Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann dann zur gemeldeten Krankheitszeit des Arbeitnehmers die AU bei der Krankenkasse anfragen. Er erhält dann die vom Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Mehr dazu hier.
Kinderleichte Software zur AU-Abfrage
Damit Arbeitgeber eine elektronische AU abrufen dürfen, müssen sie viele formale, rechtliche und technische Vorgaben erfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Software, die eine eAU abrufen kann und bestenfalls mit Ihrer Personalverwaltung und Zeiterfassung interagiert.
Deshalb haben wir für Sie eine intuitive Software entwickelt, die Ihnen sämtliche Fallstricke der eAU-Abfrage abnimmt. Die elektronische AU von P-PLUS lässt sich zudem unkompliziert in Ihre bestehenden technischen Systeme und Prozesse implementieren und ist mit einer intuitiven Nutzeroberfläche ausgestattet.
eAU Software als Service
Wir verstehen unsere eAU als echte Dienstleistung. Denn wir übernehmen für Sie auch das sichere Hosting in Deutschland. In kleinen Workshops erläutern wir Ihnen zudem alle Fragen rund um die Personalverwaltung und Zeitwirtschaft. Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Sie!