Die Mythen der Prüfinstanzen – Wahrheit oder Pflicht? Teil 3: soziale Betreuung

Liebe Pflegekollegen,

haben Sie auch schon mal festgestellt, dass im Bereich der sozialen Betreuung und Dokumentation so manche Unsicherheiten herumschwirren? Müssen Sie wirklich jeden Schnipsel Ihrer sozialen Aktivitäten aufschreiben oder täglich Romane verfassen? Heute in den PflegeNews nehmen wir genau das unter die Lupe und geben Ihnen Antworten auf diese brennenden Fragen:

Mythos 1: Angebote bis ins kleinste Detail im Qualitätsmanagement, in der Planung und in der Dokumentation festhalten? Pustekuchen!

Im Strukturmodell wird alles einmalig genau beschrieben. Es empfiehlt sich, diese Beschreibung im Qualitätsmanagement festzuhalten und in der Dokumentation darauf zu verweisen. Noch wichtiger ist jedoch, zu beschreiben, wie Ihre Angebote auf die Klienten wirken und ob sie bestimmte Themen positiv aufnehmen.

Die meisten Einrichtungen haben die Regelung getroffen, den berühmten „Wochensatz“ zu nutzen. D.h. ein Mal pro Woche wird über das Befinden der Bewohner etwas verfasst. Ganz ehrlich, das hat sich in der Praxis tatsächlich bewährt, aber eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Entscheidend ist, was genau in Ihrem Einrichtungsinternen Richtlinien hinterlegt ist. Also: Sie entscheiden selbst.

Mythos 2: Darf die soziale Betreuung das Themenfeld 5 der SIS® und ihre Tätigkeiten im Maßnahmenplan selbst schreiben?

Nun, laut den Schulungsunterlagen des Ein-STEP Projektbüros darf die SIS® nur von geschulten Pflegefachkräften verfasst werden. Aber hey, warum nicht das Aufnahmegespräch mit einem Kollegen der sozialen Betreuung führen, um gemeinsam passende und individuelle Angebote zu planen?

„Die SIS® darf, wie bereits ausgeführt, nur von einer hierin geschulten Pflegefachkraft angewandt werden. […] das Gespräch mit der pflegebedürftigen Person, den Angehörigen oder Bezugspersonen bei dem Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zusammen mit dem Mitarbeiter des Sozialen Dienste oder der Betreuung zu führen, um von Anfang an, angemessene und individuelle Angebote der Pflege und Betreuung gemeinsam zu planen.“

(S. 30, Informations- und Schulungsunterlagen zur Einführung des Strukturmodells in der ambulanten, stationären und teilstationären Langzeitpflege, Bundesregierung).

Mythos 3: Müssen die Tätigkeiten der sozialen Betreuung auch abgezeichnet werden, wenn sie im Maßnahmenplan detailliert beschrieben sind?

Werden die Tätigkeiten der sozialen Betreuung detailliert und individuell im Maßnahmenplan verschriftlicht, gilt das Prinzip des sogenannten immer-so-Beweises. Das bedeutet, die Maßnahmen werden nicht abgezeichnet, sondern Abweichungen werden einfach im Bericht festgehalten. Sobald die Abweichungen zur Routine werden, sollte der Maßnahmenplan angepasst werden.

Mythos 4: Muss die Einzelbetreuung bei an Demenz erkrankten Personen mit Uhrzeit, Dauer und genauem Thema geplant werden?

Die Dokumentation soll praxistauglich sein, und bei an Demenz erkrankten Personen sieht jede Einzelbetreuung anders aus. Mal ist beispielsweise Fußball ein Hit, mal ein Flop. Eine klare Routine gibt Sicherheit, aber das Thema kann je nach Tagesform variieren.

In der kommenden Woche sehen Sie grundsätzliche Tipps und Tricks, wie Sie die Prüfsituationen mit links meistern werden. Wir freuen uns auf Sie!

Sonnige Grüße aus Garrel,

Ihre Regina Repp