Die Mythen der Prüfinstanzen – Wahrheit oder Pflicht?

Liebe Pflegekollegen,

Sie haben sicherlich schon die ein oder andere Prüfsituation mit dem MD oder der Heimaufsicht begleitet. Dann wissen Sie auch, dass die Aussagen der Prüfer nicht immer up-to-date sind und sich sogar im Laufe der Zeit widersprechen. Ihnen hier maximale Sicherheit zu bieten, ist das Bestreben dieser vier-teiligen Reihe unserer DM7-PflegeNews.

Schauen wir uns mal die Welt der Prüfinstanzen an und entlarven gemeinsam die Mythen, die sich, v.a. um das Strukturmodell, um sie ranken. Lassen Sie uns Licht ins Dunkel bringen.

Mythos 1: Die SIS® muss innerhalb der ersten 24 Stunden vollständig sein

Entspannen Sie sich! Schauen Sie in Ihren „Hausstandard und finden Sie heraus, welcher Zeitrahmen für die Erstellung der SIS® gilt. Die Erfahrung zeigt, dass die SIS® meist im Laufe der ersten Woche nach Beginn des pflegerischen Auftrags geschrieben wird.

Es ist völlig normal, dass sich Einschätzungen erst nach und nach entwickeln.
Ein Tipp von den Pflegeexperten: Flexibilität ist gefragt, um den optimalen Zeitpunkt für das Erstgespräch zu wählen.

Passend dazu erhalten Sie hier einen Auszug aus den Schulungsunterlagen zum Strukturmodell:

„Um Einschätzungen zu dokumentieren, die sich zu Beginn der Pflegeübernahme oder dem Einzug häufig erst sukzessive einstellen, bedarf es einer Entscheidung des Trägers, welcher Zeitraum und welches Vorgehen hierfür gewählt wird. In der Praxis hat sich ein Zeitraum innerhalb von 24 Stunden bis zu einer Woche durchgesetzt.“ (S. 28, Informations- und Schulungsunterlagen zur Einführung des Strukturmodells in der ambulanten, stationären und teilstationären Langzeitpflege, Bundesregierung).

Mythos 2: Die SIS® muss regelmäßig evaluiert werden

Ein klares NEIN. Die SIS® wird nur bei gravierenden Veränderungen erneut geschrieben, nicht regelmäßig. Sicherlich kann man darüber diskutieren, was genau „gravierende“ Veränderungen bedeutet. Gravierende Veränderungen bedeuten eine grundlegende Änderung der Situation, die mehrere Bereiche betrifft. Halten wir den Maßstab hoch und evaluieren nur bei wirklich bedeutenden Veränderungen.

„Die SIS® wird nur bei gravierenden Veränderungen der Situation der pflegebedürftigen Person, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt mit erheblichen gesundheitlichen Einbrüchen oder sich abzeichnenden schleichenden Veränderungen im Versorgungsprozess komplett erneut ausgefüllt.“ (S. 31, Informations- und Schulungsunterlagen zur Einführung des Strukturmodells in der ambulanten, stationären und teilstationären Langzeitpflege, Bundesregierung).

Mythos 3: SIS® und Maßnahmenplan müssen immer übereinstimmen

Nachdem wir festgestellt haben, dass die SIS® nur bei Bedarf evaluiert wird, ist es verständlich, dass der Maßnahmenplan nicht immer eins zu eins mit der SIS® übereinstimmen kann. Wichtiger ist es, den Plan aktuell zu halten und Abweichungen zu dokumentieren. Flexibilität und Anpassung sind hier gefragt.

Mythos 4: Jede Kleinigkeit muss im Maßnahmenplan hinterlegt sein

In einer Prüfsituation las der Prüfer den Maßnahmenplan und äußerte: „Der Maßnahmenplan ist zu ungenau. „Bew. kämmt sich“ ist nicht ausreichend. Sie müssen genau beschreiben, wie das eigenständige Kämmen aussieht.“
Bei der Formulierung der Maßnahmen kommt es darauf an, dass die Maßnahmen handlungsleitend beschrieben sind und die Tätigkeiten übersichtlich dargestellt werden.

Stellen Sie sich einfach vor, Sie beginnen als Pflegekraft in einer Einrichtung, Sie lesen den Maßnahmenplan und wissen sofort, was Sie zu tun haben. Sie merken schon, es kommt darauf an, was wann wie erledigt wird. Somit ist der Hinweis, dass Ihr Klient sich selbst kämmt, völlig ausreichend.

Mythos 5: Der Maßnahmenplan muss detailliert bis ins Kleinste geplant sein

Nicht unbedingt! Der Maßnahmenplan sollte handlungsleitend sein und klare Anweisungen enthalten. Denken wir an ein Rezeptbuch – kurz, präzise und leicht verständlich. Ziel ist es, dass jeder Pflegekraft klar ist, was zu tun ist. Übersichtlichkeit schlägt Detailverliebtheit!

„Ziel soll es sein, den ausgedruckten Maßnahmenplan einer (neuen) Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft (z.B. von einer Zeitarbeitsfirma) in die Hand geben zu können, damit sie entlang dieser knappen aber handlungsleitenden Informationen die Versorgung der jeweiligen pflegebedürftigen Person übernehmen und sich zusätzlich über wesentliche Aspekte zur Person in der SIS® orientieren kann.“ (S. 63, Informations- und Schulungsunterlagen zur Einführung des Strukturmodells in der ambulanten, stationären und teilstationären Langzeitpflege, Bundesregierung).

In einer Welt voller Mythen und Prüfungsdruck ist es wichtig, den Fokus auf das Wesentliche zu legen: Eine gute Pflege für Ihre Klienten. Bleiben Sie flexibel, informieren Sie sich aus aktuellen Schulungsunterlagen und lassen Sie uns gemeinsam die Pflegewelt ein Stückchen besser machen!

In der nächsten Woche erwarten Sie die Mythen rund um die Risikoeinschätzung und Assessments. Freuen Sie sich auf noch mehr Klarheit 😊

Mit einem Augenzwinkern und viel Fachkompetenz,

Ihre Regina Repp